Die Rettungsversuche für Thomas Cook sind gescheitert, das britische Reiseunternehmen hat Insolvenzantrag gestellt. Die deutsche Tochter Condor hat angekündigt, den Flugbetrieb zunächst aufrecht zu halten. Condor darf jedoch aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Rückflüge sind davon nicht betroffen.
EuGH- Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Nach dem EuGH-Urteil muss jeder Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter erfassen. Dies könnte sich positiv für Arbeitnehmer auswirken, da ihre Arbeitszeit nun besser garantiert werde. Andererseits kommen erhebliche Kontrollmechanismen auf die Arbeitnehmer zu.