Heißer Kaffee

Erleidet ein Fluggast während eines Flug Verletzungen durch ein Heißgetränk, stehen ihm Schadensersatzansprüche zu. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verurteilte eine österreichische Airline zu einem Schadensersatz wegen Verbrühungen, die ein Fluggast auf einem Flug nach Mallorca dadurch erlitt, das ein Becher Kaffee umkippte. Dem Gericht kam es dabei nicht darauf an, aus welchem Grund der Becher umkippte. Es müsse nicht geprüft werden, ob es auf einem „typischen“ Risiko bestehe. Bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden. (Rechtssache C-532/18)

 

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