Verfassungsgericht stärkt das Recht auf Vergessenwerden

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 27.11.2019 über eine Verfassungsbeschwerde eines früheren Straftäters, dessen Verurteilung und auch die Verbüßung der Haft schon lange zurück lag. Gleichwohl waren im Internet noch immer Artikel über die Tat kostenlos abrufbar, die den vollständigen Namen des Mannes beinhalteten. Das Gericht verpflichtete nun Online-Pressearchive entsprechende Schutzvorkehrungen gegendie zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Internetsuchmaschinen zu treffen. Der Schutz der Persönlichkeit könne in bestimmten Fällen höher zu bewerten sein, als die Meinungsfreiheit. Im konkreten Fall lag die Verurteilung bereits 37  Jahre zurück. Das berechtigte Interesse an einer Berichterstattung nehme mit zunehmendem Zeitablauf ab, so das BVerfG. Das Gericht stellte jedoch zudem klar, dass Betroffene nicht alleine über das Recht auf Vergessenwerden entscheiden können. (Az. 1 BvR 16/13)

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