Mit Urteil vom 18.01.2023 (5 AZR 108/22) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte keine geringere Stundenvergütung erhalten dürfen als Vollzeitbeschäftigte, wenn beide inhaltlich identische Tätigkeiten ausüben. Dies gilt auch dann, wenn geringfügig Beschäftigte in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen der Arbeitgeber allerdings nicht nachkommen muss, während die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
Unwirksamer Kapitalabfindungsvorbehalt bei betrieblicher Altersvorsorge
Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen. Danach ist eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, nach der sich der Versicherer (oder der Arbeitgeber) vorbehält, anstelle einer laufenden monatlichen Rente eine einmalige Kapitalabfindung zu zahlen, unwirksam, wenn der Abfindungsbetrag hinter dem versicherungsmathematischen Barwert zurückbleibt (was in der Regel der Fall ist).
Ist ein fortgeschrittenes Alter bei einer Kündigung von Vorteil oder Nachteil?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, bei der eine Reihe von Kriterien zu berücksichtigen sind, u. a. das Lebensalter. Bislang war ein hohes Lebensalter bei der Sozialauswahl ein für den Arbeitnehmer positives Merkmal, da er wegen seines hohen Lebensalters in der Regel schutzbedürftiger ist als ein jüngerer Arbeitnehmer.