Ist ein fortgeschrittenes Alter bei einer Kündigung von Vorteil oder Nachteil?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, bei der eine Reihe von Kriterien zu berücksichtigen sind, u. a. das Lebensalter. Bislang war ein hohes Lebensalter bei der Sozialauswahl ein für den Arbeitnehmer positives Merkmal, da er wegen seines hohen Lebensalters in der Regel schutzbedürftiger ist als ein jüngerer Arbeitnehmer. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr eingeschränkt: Es kann nunmehr bei der Gewichtung des Lebensalters zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, wenn er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht oder wenn der Arbeitnehmer Rentner ist, weil er eine abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Eine Altersrente für Schwerbehinderte darf jedoch insoweit nicht berücksichtigt werden (BAG vom 08.12.2022 – 6 AZR 31/22 -).

keyboard_arrow_up