Massive Flugausfälle bei vielen Airlines – Ihre Ansprüche

Gerade zum Ferienbeginn bereiten der Personalmangel bei den Fluggesellschaften und Streikmaßnahmen dem Reiseverkehr massive Probleme. Seit Wochen herrscht an deutschen Flughäfen ein Chaos, das seinesgleichen sucht. Lange Warteschlangen, Flugverspätungen und Flugausfälle sind an der Tagesordnung. Wer jetzt mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen möchte, braucht Geduld und gute Nerven. Reisende sind bei Flugverspätungen und Flugausfällen jedoch nicht schutzlos. In den meisten Fällen kann gegenüber der Fluggesellschaft ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden.

Wir helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften auf Entschädigung geltend zu machen!

Entschädigungen bei annulliertem Flug

Wird der gebuchte Flug von der Fluggesellschaft gestrichen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, für eine alternative Beförderung zu sorgen, anderenfalls besteht der Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises. Bietet die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug an, muss sie auch die Kosten für einen Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft übernehmen. Werden Reisende erst kurzfristig, also weniger als zwei Wochen vor Abflug über die Flugstreichung informiert, kann zusätzlich ein Entschädigungsanspruch gemäß der EU-Fluggastrichtlinie bestehen. Je nach Länge der Flugstrecke besteht Anspruch auf Entschädigungszahlungen in Höhe von 250 € bis 600 €.

Entschädigung bei Flugverspätung

Ist der Flug verspätet und erfolgt die Ankunft am Zielflughafen mehr als drei Stunden nach geplanter Ankunft, kann der Reisende ebenfalls nach der EU-Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Unabhängig von der Höhe des Flugpreises besteht bei Strecken bis zu 1500 Kilometern ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 250 €, bei Flugstrecken zwischen 1500 Kilometern und 3500 Kilometern in Höhe von 400 € und bei Langstrecken ab 3500 Kilometern kann ein Anspruch in Höhe von 600 € geltend gemacht werden.

Übermäßig lange Wartezeiten

In der Regel wird empfohlen 2,5 bis 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, derzeit gegebenenfalls sogar noch etwas früher. Gleichwohl ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass die Abfertigung am Check-in oder in der Sicherheitskontrolle sich dermaßen in die Länge zog, dass Flüge ohne die Reisenden gestartet sind. Ist die Fluggesellschaft für die lange Wartezeiten am Check-in-Schalter verantwortlich, weil nicht genügend Personal zur Verfügung stand und daher die Abfertigung zu lange dauerte, können Ansprüche nach der EU-Fluggastrichtlinie, wie oben beschrieben, geltend gemacht werden.

Erfolgt die Sicherheitskontrolle verspätet, sind Ansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen.

In jedem Fall sind die Ankunftszeiten und die Verzögerungen bestmöglich zu dokumentieren. Hier empfehlen sich Fotos, Zeugenaussagen oder am Schalter unterschriebene Dokumente.

Verlust oder Verspätung von Gepäck

Sofern das Reisegepäck verspätet oder beschädigt ankommt oder gar gänzlich abhanden kommt, besteht ebenfalls ein Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft. Bei einer Verspätung oder dem Verlust des Reisegepäcks besteht die Möglichkeit, durch den Reisenden sogenannte Notkäufe zu tätigen. Es kann also das Notwendigste für die Reise käuflich erworben werden. Der Umfang der Notkäufe muss in jedem Fall angemessen sein. Wichtig ist, die Gepäckverspätung, Beschädigung oder den Verlust umgehend der Fluggesellschaft zu melden. In der Regel befindet sich auf dem Flughafen ein Schalter, an dem der Gepäckverlust gemeldet werden kann. Zusätzlich sollte die Fluggesellschaft umgehend informiert werden. Gemäß den Entschädigungsvorschriften bestehen für die Ansprüche sehr kurze Fristen.

Für die erwähnten Ansprüche gegen die Fluggesellschaften kommt in der Regel die Rechtsschutzversicherung auf.

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