Kein Schadensersatz für alkoholisierte Fluggäste, wenn die Fluggesellschaft den Flug verweigert

Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 23.07.2019 entschieden, dass eine Fluggesellschaft stark alkoholisierten Fluggästen die Mitnahme verweigern darf. Im entschieden Fall war ein Fluggast so  erheblich alkoholisiert, dass er eine starke Alkoholfahne hatte und schon beim Betreten des Flugzeugs einen sehr unsicheren Gang hatte und umzufallen drohte. Von den Flugbegleitern auf Alkoholkonsum angesprochen, konnte der Fluggast dem Gespräch kaum folgen. Daraufhin wurde der Fluggast des Flugzeugs verwiesen. Zu Recht, wie das Amtsgericht München nunmehr entschied. Einen vom Fluggast geltend gemachten Schadensersatzanspruch wies das Amtsgericht zurück. Az: 182 C 18938/18

 

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