Dienstreisezeit ist Arbeitszeit

Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter die gesamt Reisezeit als Arbeitszeit vergüten. In dem nunmehr vor dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall schickte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter ins Ausland und wollte dem Mitarbeiter nur 8 Stunden für den Arbeitstag vergüten. Der Mitarbeiter klagte auf Bezahlung auch der Reisezeit. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht. Aktenzeichen 5 AZR 553/17

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