EuGH- Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Nach dem EuGH-Urteil muss jeder Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter erfassen. Dies könnte sich positiv für Arbeitnehmer auswirken, da ihre Arbeitszeit nun besser garantiert werde. Andererseits kommen erhebliche Kontrollmechanismen auf die Arbeitnehmer zu.

Der Europische Gerichtshof hat den Weg für eine umfassende Arbeitszeiterfassung in allen Mitgliedsstaaten der EU geebnet. Diese müssen nun in nationalen Regelungen die Vorgaben des Luxemburger Gerichts umsetzen. Wie dies in Deutschland erfolgen wird ist noch unklar, da der EuGH durchaus Spielräume offen gelassen hat. Es könne bespielsweise die Größe von Unternehmen berücksichtigt werden.

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