Stimmt der Mieter einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung zu, kann diese Zustimmung nicht widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.
Stimmt der Mieter einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung zu, kann diese Zustimmung nicht widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.