Gerade zum Ferienbeginn bereiten der Personalmangel bei den Fluggesellschaften und Streikmaßnahmen dem Reiseverkehr massive Probleme. Seit Wochen herrscht an deutschen Flughäfen ein Chaos, das seinesgleichen sucht. Lange Warteschlangen, Flugverspätungen und Flugausfälle sind an der Tagesordnung.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Nach dem Urteil des EuGH vom 09.03.2021 sind Bereitschaftsdienst beziehungsweise Rufbereitschaft grundsätzlich Arbeitszeit. In welchem Umfang diese als Arbeitszeit anerkannt werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Abzustellen ist darauf, welche Einschränkungen der Freizeit der Bereitschaftsdienst mit sich bringt.