Entschädigung bei Flugstreichung

Streik ist nicht immer ein außergewöhnlicher Umstand. Bei einer Flugstreichung stehen dem Passagier Entschädigungsansprüche gegen die Fluggesellschaft zu. Liegen jedoch für die Flugstreichung außergewöhnliche Umstände vor, braucht die Fluggesellschaft eine Entschädigungszahlung nicht zu leisten.

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