Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter die gesamt Reisezeit als Arbeitszeit vergüten. In dem nunmehr vor dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall schickte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter ins Ausland und wollte dem Mitarbeiter nur 8 Stunden für den Arbeitstag vergüten.
Zustimmung zur Mieterhöhung unwiderruflich
Stimmt der Mieter einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung zu, kann diese Zustimmung nicht widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.